Gesetzliche Betreuung
Sie suchen in Aachen und Umgebung eine gesetzliche Betreuung?
Es steht zu erwarten, dass es darüber hinaus erhebliche rechtliche Fragestellungen und Schwierigkeiten gibt, die die weitere Beauftragung eines Rechtsanwaltes sinnvoll erscheinen lassen.
Die Aufgaben in der gesetzlichen Betreuung bestehen u.a. in:
Die Beauftragung enes Rechtsanwaltes kann in vielen Fällen sinnvoll sein, beispielsweise weil ein Familienangehöriger an Demenz erkrankt ist und schon Gelder verschwunden sind, weil bereits Anwälte eingeschaltet sind, oder weil die Rechte im Maßregelvollzug in der Landesklinik für einen Familienangehörigen besser von einem gesetzlichen Betreuer wahrgenommen werden der auch Strafverteidiger ist und sich in der Verteidigung im Maßregelvollzug auskennt.
Dann haben Sie mit Rechtsanwalt Bex aus Aachen den richtigen gesetzlichen Betreuer gefunden.
Rechtsanwalt Harald Bex aus Aachen ist neben seiner Tätigkeit als Strafverteidiger und Rechtsanwalt auch als gesetzlicher Betreuer tätig und wird in diesem Bereich vom Betreuungsgericht auf Antrag bestellt.
Die gesetzliche Betreuung ist von der Betreuung im Sinne von Begleitung und Führsorge, von Sozialer- und Gesundheitsbetreuung zu unterscheiden.
Bei der gesetzlichen Betreuung erhalte ich als gesetzlicher Betreuer durch einen Gerichtsbeschluss des Betreuungsgerichts die Vertretungsmacht für einen Volljährigen. Die gesetzliche Betreuung ist immer dann sinnvoll, wenn ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Das Betreuungsgericht bestellt mich dann für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen gemäß § 1896 BGB als gesetzlichen Betreuer, damit Rechtshandlungen im Namen des Betreuten ermöglicht werden, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann.
Die gesetzliche Betreuung ist immer zeitlich und sachlich für entsprechende Aufgabenkreise beschränkt.
Die gesetzliche Betreuung hat die Aufgabe, im Rahmen seines Aufgabenkreises die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Der Aufgabenbereich eines gesetzlichen Betreuers, der sogenannte Betreuungsumfang, wird vom Betreuungsgericht festgelegt, nachdem die Angelegenheiten, die nicht mehr von dem Betreuten besorgt werden können, feststehen.
In dringenden Fällen rufen Sie bitte die Notrufnummer 0177 / 29 8 19 66 an.
Als gesetzlicher Betreuer mit Herz und Hirn für Sie da. Mehr über Rechtsanwalt Harald Bex.